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Foto: C. Hanken unter CC by-3.0-de
Gastbeitrag von Claas Hanken. Die Bremische Bürgerschaft will in den nächsten Wochen das Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) zu einem Informationszugangsgesetz weiterentwickeln und wäre bestimmt für die eine oder andere Idee zu weiteren Verbesserung dankbar. Insbesondere gibt es wohl noch Ausbaupotential in Bezug auf die strukturierte Bereitstellung von nach IFG freigegebenen Daten.
Die Freie Hansestadt Bremen ist dank des zentralen Informationsregisters für Bremen und Bremerhaven anderen Verwaltungen in Sachen Informationsfreiheit einen großen Schritt voraus. In diesem Register werden amtliche Dokumente bereitgestellt, die nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) freigegeben sind. Hierbei veröffentlicht die Verwaltung sowohl auf Anfragen hin als auch proaktiv aufgrund der Veröffentlichungspflichten im IFG.
Mir wurde durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und bremen.online bestätigt, dass sich der urheberrechtliche Schutz an den IFG-Dokumenten auf ein Änderungsverbot und die Pflicht zur Namensnennung der Behörde beschränkt (wohl Behandlung als “amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind” gemäß § 5 UrhG).
Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, auf die im Informationsregister verwiesen wird, stehen leider nur unter restriktiveren Bedingungen im Gesetzesportal bereit, da die konsolidierten Fassungen durch den Verlag C.H. Beck erstellt werden.
Unter den Dokumenten im Register sind mehr als 1.000 PDFs aus Senat, Deputation und Ausschüssen. Die Veröffentlichung von elektronischen Dokumenten im Informationsregister ist in Bremen heute nichts Ungewöhnliches mehr.
Dreißig im Register aufgeführte Geschäftsverteilungs-, Organisations- und Aktenpläne liegen allerdings nur in Papierform vor und lassen sich in der entsprechenden Behörde vor Ort einsehen.
Das Informationsfreiheitsgesetz könnte in einem nächsten Schritt als Katalysator für die offene Bereitstellung von Verwaltungsdaten wirken.
Bisher werden im IFG-Register überwiegend zum Lesen aufbereitete PDFs veröffentlicht, deren Inhalte teilweise nicht ohne Texterkennungs-Einsatz für Rechner auslesbar sind (es wurden zahlreiche Scans in Faxqualität eingestellt).
In Dokumenten enthaltene Daten sind derzeit nicht mit Zusatzinformationen zum maschinellen Auslesen und Verlinkungen versehen. Daher ist eine strukturierte Zusammenstellung enthaltener Daten nahezu unmöglich.
Die offene Bereitstellung von Daten mit Geobezug ist für verknüpfende Anwendungen besonders spannend und sollte vorangetrieben werden. (Als positives Beispiel kann ein Dokument mit Gauss-Krüger-Koordinaten für Fluglärmschutzzonen im Informationsregister genannt werden.
Über Vorschläge und Kommentare wäre ich sehr dankbar (gern hier am Artikel oder per E-Mail an hanken@ifib.de).